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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - L 27 R 103/11   

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https://dejure.org/2013,31677
LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - L 27 R 103/11 (https://dejure.org/2013,31677)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2013 - L 27 R 103/11 (https://dejure.org/2013,31677)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - L 27 R 103/11 (https://dejure.org/2013,31677)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 43 SGB 6, Art 45 Abs 1 EWGV 1408/71, Art 5 Abs 2 EGV 883/2004, § 43 Abs 1 Nr 2 SGB 6
    Gesetzliche Rentenversicherung - Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung - Berücksichtung von im Wege des Versorgungsausgleiches übertragenen Rentenanwartschaften - Erwerb von Zeiten im europäischen ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 4/88

    Übertragene oder begründete Rentenanwartschaften keine Pflichtbeiträge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - L 27 R 103/11
    Entgegen der Ansicht der Klägerin sind die im Wege des Versorgungsausgleichs übertragenen oder begründeten Rentenanwartschaften keine Beiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit im Sinne des § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI (so schon zur Vorschrift des § 1246 Abs. 2a S 1 Nr. 1 RVO: BSG, Urteil vom 31.Mai 1989, Az. 4 RA 4/88, Rdnr. 23, zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.2003 - L 13 RA 4653/02

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Beamter - besondere

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - L 27 R 103/11
    Nach § 52 Abs. 1 Satz 1 SGB VI werden die bei einem durchgeführten Versorgungsausgleichs übertragenen oder begründeten Rentenanwartschaften auf die Wartezeit angerechnet.Eine weitergehende Auswirkung auf Tatbestände, die das Vorliegen von anzurechnenden oder zu berücksichtigenden Zeiten in der Rentenversicherung voraussetzen, findet jedoch nicht statt, denn mit dem Versorgungsausgleich werden in grundsätzlicher Loslösung vom Versicherungsverhältnis des Ausgleichsverpflichteten Rentenanwartschaften/Werteinheiten, nicht aber Versicherungszeiten übertragen oder begründet (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.04.2003, Az. L 13 RA 4653/02, Rdnr. 16, zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.06.2011 - L 1 R 671/10
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2013 - L 27 R 103/11
    Sie sind Pflichtbeitragszeiten auch nicht gleichgestellt, auch nicht bei den Verlängerungstatbeständen gemäß § 43 Abs. 4 SGB VI (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22. Juni 2011, Az. L 1 R 671/10, Rdnr. 34 ff., zit. nach juris).
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